1. Ausgangslage
Die Leiterinnen und Leiter der Zürcher Schulheime haben sich im Frühjahr 1993 zu einer Vereinigung zusammengeschlossen. Sie handelten dabei aus der Absicht heraus, ein unbürokratisches Instrument zu schaffen, um in den Zeiten der strukturellen Veränderungen und der verknappten Finanzlage gegenüber kantonalen und kommunalen Instanzen ihre Interessen wirksamer vertreten zu können. Die Gründungs-versammlung erfolgte am 26. März 1993. Am 6. Dezember 1996 wurden die Satzungen mit Vereinbarungen zur Intervision und weiteren Aktivitäten der VLZS ergänzt. Am 16. März 2007 hat die Vereinigung die Eröffnung einer Geschäftsstelle beschlossen.
2. Ziele
- Wahrung der Interessen der Schulheime gegenüber dem Kanton und den Trägern.
- Sicherung des Leistungs- und Qualitätsstandards der Schulheime.
- Entwicklung und Sicherstellung des qualitativen Standes.
3. Mittel
- Schaffung einer flexiblen Organisation als Ansprech- und Vernehmlassungsstelle.
- Schaffung und Betrieb einer Geschäftsstelle.
- Einflussnahme auf Planung und Entscheide der kommunalen und kantonalen Ämter, soweit sie die Schulheime betreffen.
- Öffentlichkeitsarbeit.
- Lobbying.
- Gemeinsames Auftreten, damit der Schutz der einzelnen Institution gewahrt bleibt.
- Fachlich fundiertes und abgestimmtes Vorgehen zwischen den Mitgliedern und mit anderen Vereinigungen mit gleichen Interessen.
4. Rechtliche Form
Die Vereinigung organisiert sich als einfache Gesellschaft gemäss OR Art. 530ff.
Art. 530: „Die einfache Gesellschaft ist die vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften und Mitteln.“
5. Mitgliedschaft
Zur Mitgliedschaft berechtigt sind Leiterinnen und Leiter von Schulheimen mit Sitz im Kanton Zürich. Der Beitritt ist jederzeit möglich und erfolgt mit der Bezahlung des Mitgliederbeitrages. Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von vier Monaten jeweils auf Jahresende gekündigt werden.
Mit der Mitgliedschaft wird eine Verpflichtung zur Teilnahme an den ordentlichen Sitzungen, zur periodischen Mitarbeit in Gremien und Arbeitsgruppen und zur aktiven Einflussnahme zu Gunsten der Wahrung der Interessen der in der VLZS zusammengeschlossenen Schulheime eingegangen. Die Mitglieder können für die Sitzungen eine namentlich bezeichnete Stellvertretung delegieren, wenn sie an der Teilnahme verhindert sind. Mitglieder, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, können mit einfachem Mehr der Vollversammlung ausgeschlossen werden.
6. Qualitätssicherung
Die in der VLZS zusammengeschlossenen Schulheime tragen durch Weiterbildung, gegenseitige Intervision und weiteren Aktivitäten zur Sicherung und Entwicklung des qualitativen Standes der Mitgliederorganisationen bei.
7. Basisgruppen
Die Vereinigung gliedert sich in die beiden Basisgruppen:
7.1. ERFA-Gruppe Leiter/innen mit lehrplanorientierter Schule.
7.2. ERFA-Gruppe Leiter/innen mit lehrplanbefreiter Schule.
Die Basisgruppen befassen sich mit heimspezifischen Themen, pflegen den Erfahrungsaustausch und leisten partnerschaftliche Hilfe.
Verantwortlich für die Einladung und Leitung der Sitzung ist der FORUM-Vertreter oder die FORUM-Vertreterin der betreffenden Basisgruppe.
8. Vollversammlung und Sitzungen der Basisgruppen
8. Vollversammlung und Sitzungen der Basisgruppen Die Mitglieder der Vereinigung treffen sich in der Regel viermal jährlich zu einer Sitzung, die in der Regel in zwei Teilen stattfindet:
8.1. Vollversammlung
Themen der Vollversammlung sind
- Wahrung der Interessen der Schulheime gegenüber Kanton und Gemeinden.
- Aufträge an den Ausschuss.
- Zusammenarbeit mit Verwaltung, fachlichen und politischen Instanzen bei Konzept-, Planungs- und Finanzfragen.
- Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit.
- Behandlung der Themen aus dem FORUM (Zürcher Konferenz für ausserfamiliäre Erziehung), den Arbeitsgruppen des VSA und weitere Gremien.
- Austausch über qualitative Entwicklung.
- Festlegung des Mitgliederbeitrages, Bestimmung der Kassenführung und der Geschäfte von Ausschuss und Geschäftsstelle, Abnahme der Jahresrechnung, Abnahme der Leistungsvereinbarung mit der Geschäftsstelle, Bestätigung der Geschäftsstellenleitung.
- Die Vollversammlung fasst generelle Beschlüsse und bestimmt die Geschäftspolitik der Vereinigung. Sie wählt den Ausschuss.
8.2. Sitzungen der Basisgruppen (ERFA-Gruppen)
Die Basisgruppen halten ihre Sitzungen normalerweise im Anschluss an die Vollversammlung ab. Sie befassen sich mit heimspezifischen Themen, pflegen den Erfahrungsaustausch und leisten partnerschaftliche Hilfe.
Verantwortlich für die Einladung und Leitung der Sitzung ist ein von der ERFA-Gruppe gewähltes Mitglied des Ausschusses.
9. Ausschuss
Der Ausschuss besteht aus fünf Mitgliedern:
- 1 Koordinator/in des Ausschusses
- 1 FORUM-Delegierte/r der Basisgruppe „ERFA-Gruppe Leiter mit lehrplanorientierter Schule“.
- 1 FORUM-Delegierte/r der Basisgruppe „ERFA-Gruppe Leiter mit lehrplanbefreiter Schule“.
- 2 weitere Mitglieder der Vereinigung
Die FORUM-Delegierten werden von ihrer Basisgruppe gewählt. Der/die Koordinator/in und die beiden weiteren Ausschussmitglieder werden von der Vollversammlung gewählt. Eine Amtsdauer beträgt 4 Jahre. Wiederwahl ist möglich. Der Ausschuss ist beauftragt und ermächtigt, im Rahmen der Zielumschreibungen zu handeln. Er ist verantwortlich für die Geschäftsstelle. Der Ausschuss ist verantwortlich für die Terminierung, Einladung, Themenwahl und Durchführung der Vollversammlung. Weitere Vollversammlungen müssen vom Ausschuss auf Begehren von mindestens einem Drittel aller Mitglieder einberufen werden.
10. Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle ist direkt dem Koordinator unterstellt. Die Geschäftsstelle wird durch einen Geschäftsstellenleiter geführt. Zwischen dem Geschäftsstellenleiter und der VLZS besteht eine Leistungsvereinbarung, welche vom Ausschuss erstellt, von der Vollversammlung abgenommen und alle Jahre erneuert wird. Diese definiert die Aufgaben und Geschäftsabläufe zwischen dem Koordinator und der Geschäftsstelle sowie die Aufträge im Rahmen einer Jahresplanung.
Der Geschäftsstellenleiter arbeitet nach Massgabe des Koordinators des Ausschusses. Der Ge-schäftsstellenleiter kann im Auftrag des Ausschusses die VLZS in amtlichen und weiteren Gremien sowie vor der Presse vertreten. Die Geschäftsstelle gibt zuhanden der Vollversammlung jährlich Rechenschaft ab über ihre Tätigkeiten.
11. Beschlüsse
Die Beschlüsse erfolgen an den Vollversammlungen mit dem einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder. Es müssen mindestens ein Drittel aller Mitglieder anwesend sein, um beschlussfähig zu sein. Es darf nur über Geschäfte Beschluss gefasst werden, die vorgängig traktandiert worden sind.
12. Finanzen
Die Mitgliederbeiträge sind kostendeckend; sie dienen der Finanzierung der Geschäftsstelle und der Begleichung weiterer Kosten. Administrative Arbeiten werden so weit als möglich durch die Heimsekretariate des Ausschusses ohne Kostenfolge für die übrigen Mitglieder erledigt.
Bei zusätzlichen grösseren Aufträgen und Aufwendungen werden die Kosten im Einzelfall auf die Mitgliederheime verteilt, im Umfang eines vorher von der Vollversammlung bewilligten Budgetrahmens. Die finanziellen Kompetenzen des Ausschusses bewegen sich im Rahmen bewilligter Budgets.
13. Auflösung und Umwandlung
Über die Auflösung der Vereinigung entscheidet die Vollversammlung mit Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder.
In den Satzungen wurde aus Gründen der Leserlichkeit auf die Erwähnung der weiblichen Form verzichtet. Selbstverständlich sind immer beide Geschlechter gemeint.
Beschlossen von der Vollversammlung VLZS, 16. März 2007
Werner Scherler Koordinator
